Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet Personen, die mit einer Meldung Verstöße aufdecken, Schutz vor Repressalien und Benachteiligungen. Die Meldestelle steht Beschäftigten und Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung zu JSWD Architekten GmbH stehen, offen. Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und der sonstigen in der Meldung genannten Personen.

Rechtliche Grundlage

Die interne Meldestelle basiert auf folgende Rechtstexte:

Verstöße, die gemeldet werden können

  • Verstöße, die strafbewehrt sind
  • Verstöße, die bußgeldbewehrt sind (vorausgesetzt die Vorschrift dient zum Schutz von Leib, Leben, Gesundheit oder der Rechte von Beschäftigten / ihren Vertretungsorganen)
  • Sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften von Bund und Ländern sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der EU und der Europäischen Atomgemeinschaft
    • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
    • Produktsicherheit, Verkehrssicherheit
    • Umweltschutz, Strahlenschutz
    • Förderung erneuerbarer Energien
    • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz
    • Qualitäts- und Sicherheitsstandards
    • Öffentliche Gesundheit
    • Verbraucherschutz, Datenschutz
    • Sicherheit der Informationstechnik
  • Wirtschaftsrechtliche Vorschriften
  • Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes zum Vergaberecht / zu Finanzdienstleistungen
  • Verstöße gegen Rechtsvorschriften zur Besteuerung von Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften und Vereinbarungen zur Steuerverkürzung
  • Verstöße gegen den Schutz der finanziellen Interessen der EU
  • Verstöße gegen EU-Vorschriften über Wettbewerb
  • Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften der EU und staatliche Beihilfen
  • Verstöße gegen die EU-Verordnungen und Richtlinien zu fairen digitalen Märkten
  • Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die gegen die Pflicht zur Verfassungstreue verstoßen

Verfahren bei internen Meldungen

Gem. § 17 HinSchG sind folgende Verfahrensregeln zu beachten:

  • Eingangsbestätigung an die hinweisgebende Person spätestens nach sieben Tagen;
  • Prüfung, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich des § 2 HinSchG fällt;
  • Kontakt mit der hinweisgebenden Person halten, ggf. um weitere Information ersuchen;
  • Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung prüfen;
  • angemessene Folgemaßnahmen ergreifen;
  • Rückmeldung an die hinweisgebende Person innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung; 
  • die Rückmeldung soll die Mitteilung geplanter sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese enthalten, sofern dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden;
  • die Hinweise sind unter Beachtung des Vertraulichkeitsgebotes zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens zu löschen, sofern es zur Bearbeitung des Hinweises oder nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich und verhältnismäßig ist, die Dokumentation noch länger zu speichern.

Kontakt

Ansprechpartner der internen Meldestelle sind Sinthubarathy Emmanuel und Münire Akcadag.

Sie erreichen die Meldestelle:

  • telefonisch unter +49 176 4663 7395, (Servicezeit 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Montag bis Freitag außer gesetzliche Feiertage (Bund, NRW))
  • per E-Mail unter dialog@jswd.global oder
  • schriftlich unter der Anschrift: Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz, JSWD Architekten GmbH & Co. KG, Maternusplatz 11, 50996 Köln.
    Wenn Sie uns per Brief kontaktieren, vermerken Sie Ihren Brief bitte auch auf dem Umschlag als vertraulich. Wünschen Sie ein persönliches Treffen, teilen Sie uns dies bitte mit einer der oben genannten Methoden mit.

Meldestelle des Bundes

Anstelle der internen Meldestelle von JSWD Architekten GmbH & Co. KG., können Sie sich mit jedem Hinweis auch an die Meldestelle des Bundesjustizamtes wenden. Weitere Informationen zu dieser Meldestelle finden Sie unter der Website des Bundesjustizamtes.